Sächsische
Gemeindeordnung
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Über
    • Kurzporträt
  • Inhalt
    • Dokumente
  • Verfasser
  • Service
    • Benutzerhinweise
    • Infodienst
  • Bestellen

In Sachsen eine Institution:

Sächsische Gemeindeordnung

 

4 Wochen testen

gratis und unverbindlich

 

Mehr über ...

Was bietet die Datenbank?

 

Jetzt bestellen

 

Infodienst …

Suche verfeinern

Nutzen Sie die Filter, um Ihre Suchanfrage weiter zu verfeinern.

Ihre Auswahl

  • nach Inhalt
    (Auswahl entfernen)
  • nach "2025"
    (Auswahl entfernen)

… nach Inhalt

  • Kommentare (9)
  • Sonstiges (2)

… nach Dokumententyp

  • Kommentare (9)
  • Verzeichnisse (2)
Alle Filter entfernen

Sächsische Gemeindeordnung

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
Instagram LinkedIn X Xing YouTube

Suchergebnisse

11 Treffer, Seite 1 von 2, sortieren nach: Relevanz Datum
  • Dokumententyp - Kommentare

    § 28 Aufgaben des Gemeinderats


    Lieferung: 03/25
    …Gemeinderats G § 28 Rdn. 3.2 Enumerative Aufzählung der Zuständigkeiten des Bürgermeisters 6 4. Organschaftliche Stellung des Gemeinderats 11 5. Vollzug der… …Verwaltung der Gemeinde, 2. die Bestellung der Mitglieder von Ausschüssen des Gemeinderats, der Stellvertreter des Bürgermeisters, der Beigeordneten sowie… …des Gemeinderats müssen einerseits weit genug sein, damit der Gemeinderat seine Stellung als Führungsorgan erfüllen kann. Andererseits darf der… …. Derartige Anordnungen des Bürgermeisters kommen nur in Betracht, wo die Grundsätze der Verwaltung nicht berührt werden, weil es sich um weniger wichtige… …Gemeinderats 5 § 28 Abs. 1 grenzt ferner die Entscheidungskompetenz des Gemeinderats und des Bürgermeisters in Einzelangelegenheiten (Angelegenheiten der… …Gemeinderats G § 28 3.2 Enumerative Aufzählung der Zuständigkeiten des Bürgermeisters Im Gegensatz zum Gemeinderat sind die Zuständigkeiten des Bürgermeisters… …zugunsten des Bürgermeisters. Die Zuständigkeit des Gemeinderats beschränkt sich somit auf den weisungsfreien Bereich (freiwillige Aufgaben und weisungsfreie… …(§ 53 Abs. 2 Satz 2), um ständige Zuständigkeitsverschiebungen zu verhindern. 4. Organschaftliche Stellung des Gemeinderats 11 Soweit hiernach dem… …Vollzug. Der Vollzug der Beschlüsse des Gemeinderats nach § 52 Abs. 1 ist alleinige und unentziehbare Aufgabe des Bürgermeisters. Der Gemeinderat ist daher… …errichten (vgl. auch §41 Rdn. 77). Ferner ist die Bestellung der Stellvertreter des Bürgermeisters (§54 Abs. 1) und der Beigeordneten (§56 Abs. 2 Satz 1)…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - Kommentare

    § 95a Eigenbetriebe


    Lieferung: 05/25
    …gemeindeeigenen Entscheidungen. Die Stellung des Bürgermeisters ist zugunsten der Betriebsleitung drastisch eingeengt Bei der Ausgestaltung der Zuständigkeiten in… …1. Allgemeines 97 1.1. Rechtsgrundlagen 97 1.2 Stellung zur Gemeinde 98 2. Stammkapital 102 2.1 Rechtsgrundlage 102 2.2 Wesen des Stammkapitals 103… …Betriebsleitung eine vergleichbare Stellung wie der Bürgermeister innerhalb der Gemeindeverwaltung. Deshalb ist auch zwangsläufig das Weisungsrecht des… …Bürgermeisters eingeschränkt. Die herausgehobene Stellung der Betriebsleitung führt dazu, dass diese schnell und unbürokratisch alle Chancen auf dem Markt – sei es… …bedingt zwangsläufig eine Beschränkung der Eingriffsmöglichkeiten des sonst in seinen Befugnissen autarken Bürgermeisters. Sein Weisungsrecht ist gesetzlich… …sie auf Vorschlag des Bürgermeisters vom Gemeinderat gewählt werden. Außerdem ist zu regeln, ob ein Erster Betriebsleiter bestellt wird. d)… …Eigenbetriebs auf den des Bürgermeister nach § 9 Abs. 2 SächsEigBVO f) Vorbehalt der Zustimmung des Bürgermeisters zur Erteilung rechtsgeschäftlicher Vollmacht43… …) g) Beteiligung anderer Ausschüsse44 ) h) Entscheidungsrechte des Bürgermeisters über geringfügige Entnahme von Eigenkapital45 ) i) Festsetzung eines… …Organisation erforderliche Mindestgröße erreicht. Die Stellung der Betriebsleitung als spezifischem Organ des Eigenbe- 44 triebs lässt sich vergröbert mit der… …des Bürgermeisters für die Gesamtverwaltung vergleichen. Allerdings darf der Bürgermeister nicht als Betriebsleiter bestellt werden, auch nicht als…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - Verzeichnisse

    Inhaltsverzeichnis


    Lieferung: 04/25
    …Rechtsstellung des Bürgermeisters . . . . . . . . . . . . . . . . G § 51 § 52 Stellung des Bürgermeisters im Gemeinderat . . . . . . . G § 52 § 53 Leitung der… …Gemeindeverwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . G § 53 § 54 Stellvertretung des Bürgermeisters . . . . . . . . . . . . . . . . G § 54 § 55 Beigeordnete… …. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . G § 116 § 117 Bestellung eines Beauftragten . . . . . . . . . . . . . . . . . . G § 117 § 118 Vorzeitige Beendigung der Amtszeit des Bürgermeisters… …. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . B 11 Verordnung des SMF zur Durchführung des Gemeindefinanzreformgesetzes (GFRG DVO) . . . . . . . . . . . . . B 12 Gemeindeordnung für den Freistaat… …Selbstverwaltung . . . . . B 25 Verfassung des Freistaates Sachsen (Auszug) . . . . . . . . . . . . . . B 35 Sächsisches Haushaltsordnung (Auszüge) mit… …. . B 41 Aufwandsentschädigungs-Verordnung – KomAEVO . . . . . . . . B 42 Dienstaufwandsentschädigungs-Verordnung (KomDAEVO) . . B 43 Erlass des SMF vom… …werden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . B 44 Sächsisches Besoldungsgesetz (SächsBesG) . . . . . . . . . . . . . . . B 46 Grundsätze des… …. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . B 68 Verordnung des Staatsministeriums des Innern über die kommunale Haushaltswirtschaft Doppik (SächsKomHVO-Doppik)… …74 Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Sächs. Staatsministeriums der Finanzen und des Sächs. Staatsministeriums des Innern zur kommunal- und… …haushaltsrechtlichen Beurteilung von Investorenvorhaben im Kommunalen Bereich . . . . . . . . . . B 75 Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - Verzeichnisse

    Stichwortverzeichnis


    Lieferung: 01/25
    …Stichwortverzeichnis – Geltung der Wahlgrundsätze 51 202 – Rechtsschutz 51 213–224, 239–241, 250–251 – Stellung des Bürgermeisters im Abwahlverfahren 51 197, 236, 243… …f. Abstimmung siehe Gemeinderatsbeschlüsse Abwahl des Bürgermeisters 51 178, 186–251 Abwassergebühren 73 70, 167, 328–332, 400–405 Abweichungen von… …, 171, 177, 179–181; 54 10 ff. – Amtsbezeichnung 54 18 – Beamtenverhältnis 54 13 – Bestellung 54 10 ff. – wegen Verhinderung des Bürgermeisters 54 10 –… …Bürgermeisters bei Abwahl 51 244 – Verletzung des Anhörungsrechts, Folgen bei Nichtbeachtung 8 32 f. Anlagen zum Haushaltsplan 75 89–108; 95a 144; 99 43… …41 26, 30, 36; 43 14 f.; 94a 72, 74 – des Bundestags 42 15 f., 122 – Demokratieprinzip 41 4; 42 8 f.; 43 24 – Eilentscheidungsrecht des Bürgermeisters… …Verhinderungsvertretung 55 12 – Verschwiegenheitspflicht 58 5 – Vertretungsverbot 58 6 – Vertretung des Bürgermeisters 55 8; 60 5 – Vorbereitung von Gemeinderatssitzungen… …46 62, 67 – Beratung des Bürgermeisters 46 13 f., 21–31; 47 39 – Bestellung der Mitglieder 46 47–55, 57; 47 8, 12, 52–69 – Bestimmtheit der… …Gemeinderat, Kompetenzverlust 46 36 – Information durch den Bürgermeister 46 32 – Kompetenzen 46 20 – Sitzungen des Beirats 46 66 ff. – Stellung innerhalb der… …. – B. durch Wahlen 39 93 ff. – Beschlussfähigkeit 39 31 ff. – Beschlussunfähigkeit, Folgen 39 42 ff. – Ersatzbeschlussrecht des Bürgermeisters 39 49 ff… …eines B. 51 10 – Wirkung 51 43 – zur Abwahl des Bürgermeisters 51 229–241 Bürgerbeteiligung 11 1 Bürgerentscheid – Allgemeine Voraussetzungen 24 1 –…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - Kommentare

    § 98 Vertretung der Gemeinde in Unternehmen in Privatrechtsform


    Lieferung: 05/25
    …. Vertretung in der Gesellschafterversammlung 1 1. Regelungsinhalt 1 2. Vertretung in der Eigentümerversammlung 7 3. Die Stellung des Bürgermeisters 8 4. Weitere… …Beteiligungsunternehmens. Aus der umfassenden Stellung des Bürgermeisters und aus seiner Gesamtverantwortung heraus gewährleistet dieser eine optimale Wahrnehmung der… …Beteiligungsquote an. Sie ist am höchsten bei Eigengesellschaften, bei denen alle Eigentümeranteile im Besitz der betreffenden Stadt sind. 7 3. Die Stellung des… …Bürgermeisters Wie die GO BW hat auch die SächsGemO dem Bürgermeister eine ausge- 8 prägt starke Stellung verliehen. Nach §51 Abs. 1 S. 2 SächsGemO vertritt der… …Unternehmen wäre massiv gefährdet, wenn die Zielsetzung von parteipolitischen Proporzverhältnissen abhängig wäre. 9 Im Falle der Verhinderung des Bürgermeisters… …betriebswirtschaftliche Erfahrung und Sachkunde verfügen 11 ). 4. Weitere Vertreter 11 Satz 2 beschränkt das Recht des Bürgermeisters, in seinem Auftrag Beamte oder… …handeln soll“. Daraus wird geschlossen, dass die weiteren Mitglieder in diesen Vertretungen nicht nur auf die Unterstützung des Bürgermeisters beschränkt… …Gesellschafterversammlung oder dem entsprechenden Organ eines Unternehmens in einer Rechtsform des privaten Rechts durch den Bürgermeister vertreten. 2Kann die Gemeinde… …genannten Angelegenheiten üben die Vertreter der Gemeinde ihre Befugnisse aufgrund von Beschlüssen des Gemeinderats aus. 6In anderen Angelegenheiten kann der… …Gemeinderat ihnen Weisungen erteilen. 7Die Vertreter der Gemeinde haben den Gemeinderat oder einen beschließenden Ausschuss über alle Angelegenheiten des…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - Kommentare

    § 62 Fachbediensteter für das Finanzwesen


    Lieferung: 04/25
    …Wahrung des Gesamtüberblicks organisatorisch getrennt werden können. Die autarke Stellung des Bürgermeisters sichert ihm allerdings auch gegenüber dem 10… …Einheitlichkeit der Gemeindeverwaltung notwendig und ein Merkmal der dominierenden Stellung des Bürgermeisters. Dieser ist gut beraten, wenn er damit sensibel… …Darlegung im HKWP (1959) von Jansen in Band III S. 233 sowie in dem Aufsatz des Verfassers „Funktion und Stellung des Fachbeamten für das Finanzwesen” in GH… …bei, verstärkte aber die Stellung des Gemeindepflegers dadurch, dass er zu allen Angelegenheiten seines Geschäftsbereichs im Gemeinderat und in den… …abgegangen, wenngleich dort noch heute einige Reste einer besonders herausgehobenen Stellung bestehen 8 ). Wegen des unterschiedlichen kommunalen… …– weder durch Gemeinderatsbeschluss noch durch Anordnung des Bürgermeisters. Eine Zuordnung der Haushalts- und Finanzplanung zu anderen Stellen – etwa… …Budgetierungsverfahren (siehe dazu die Kommentierung zu § 76 27 ) aufstellt, ändert sich die Stellung und Funktion des FfdF gegenüber dem traditionellen Verfahren 22 )… …Fachbediensteter für das Finanzwesen G § 62 § 62 Fachbediensteter für das Finanzwesen (1) Die Aufstellung des Haushaltsplans, des Finanzplans und des… …Jahresabschlusses sowie des Gesamtabschlusses, die Haushaltsüberwachung sowie die Verwaltung des Vermögens und der Schulden sind bei einem Bediensteten… …entsprechenden Funktionen eines Unternehmens in einer Rechtsform des privaten Rechts verfügt. 2Mit Zustimmung der oberen Rechtsaufsichtsbehörde darf zudem zum…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - Kommentare

    § 76 Erlass der Haushaltssatzung


    Lieferung: 05/25
    …und der übernommenen Verantwortung gegenüber den Bürgern in keiner Weise mit der Stellung des Bürgermeisters vergleichbar sei. Deshalb hat der SSG… …. Zuständigkeitsveränderungen 112 3.1 Traditionelles Verfahren 112 3.2 Budgetierung 114 3.3 Stellung des Gemeinderats 116 4. Einzelfragen 122 4.1 Finanzhaushalt 122 4.2… …Haushaltssatzung nicht unmittelbar dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorlegen. Dies ist vielmehr die Aufgabe des Bürgermeisters. Der Kämmerer unterliegt dem… …Weisungsrecht des Bürgermeisters. Der Bürgermeister kann deshalb von dem Entwurf des Kämmerers abweichen. Der Kämmerer hat die Pflicht, den Bürgermeister auf… …Neufassung des Abs. 1 Satz 2 durch das Gemeindewirtschaftsrechtsänderungsgesetz vom 4.3.2003 (SächsGVBl. S. 49) hat die Stellung des FfdF erheblich gestärkt… …können. Es handelt sich nicht um ein Vetorecht, das die Änderungen des Bürgermeisters blockiert, sondern zielt auf das Einholen der endgültigen… …des Bürgermeisters in Sachsen, dem auch eine größere Verantwortung zukommt, nicht der Grundtendenz der SächsGemO entspricht. 19 ) Zugleich äußert der… …der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen; sie soll ihr spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres vorliegen. (3) 1Die Haushaltssatzung tritt… …abweichend von §4 Abs. 3 Satz 2 mit Beginn des Haushaltsjahres in Kraft und gilt für das Haushaltsjahr. 2Der Haushaltsplan ist mit der öffentlichen… …. Regelungsinhalt 8 3. Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs 9 3.1 Funktion des Kämmerers 9 3.1.1 Übereinstimmung Bürgermeister/FfdF 9 3.1.2 Abweichende Stellungnahme…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - Kommentare

    § 86 Gemeindekasse


    Lieferung: 04/25
    …Gemeindekasse dürfen untereinander, zum Bürgermeister, zu einem Beigeordneten einem Stellvertreter des Bürgermeisters, zum Fachbediensteten für das Finanzwesen… …. Wird die Aufnahme von Kassenkrediten erforderlich, dann muss die Gemeindekasse die Weisung des Bürgermeisters einholen. 30 ) c) Verwahrung von… …bestehen, sodass diese Geldanlagen im Einvernehmen mit der Schulleitung bzw. Kindergartenleitung auf Anordnung des Bürgermeisters als durchlaufende Gelder… …zur Verwahrung übergeben werden. Darunter fallen z.B. wertvolle Fundsachen, Schmuck (z.B. die Amtskette des Bürgermeisters), Ausweisvordrucke… …Stellvertreter zu bestellen. (3) Die anordnungsbefugten Bediensteten der Gemeinde, Leiter und Prüfer des Rechnungsprüfungsamtes sowie Rechnungsprüfer dürfen nicht… …oder einem anordnungsbefugten Bediensteten und zu den Prüfern des Rechnungsprüfungsamtes sowie zu einem Rechnungsprüfer nicht in einem die Befangenheit… …Umstände Ausnahmen vom Verbot des Satzes 1 zulassen. Vorbemerkung: Die Neukommentierung ist auf das Neue Haushalts- und Rechnungswesen abgestellt. 1 )… …Abwicklung fremder Kassengeschäfte 59 3.3.6 Anwendung der SächsKomHVO 60 3.4 Zahlstellen 62 3.4.1 Rechtsgrundlage und Stellung 62 3.4.2 Einrichtung 65 3.4.3… …. Buchführung 233 9.1 Gesetzliche Regelung und Zielsetzung 233 9.1.1 Gesetzliche Regelung 233 9.1.2 Buchführungsziel 234 9.1.3 Neuordnung des Rechnungswesens 237… …Kassenanordnungen. 7 ) Damit reicht das Kassenwesen deutlich über den engeren Sprachbegriff hinaus und greift in das Rechnungswesen über. 8 ) Grundlegende Aufgabe des…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - Kommentare

    § 103 Örtliche Prüfungseinrichtungen


    Lieferung: 05/25
    …dürfen zum Bürgermeister, zu einem Beigeordneten, einem Stellvertreter des Bürgermeisters, zum Fachbediensteten für das Finanzwesen sowie zum… …Wirtschaftsprüfer oder -gesellschaft 46 II. Stellung des Rechnungsprüfungsamtes 47 1. Stellung innerhalb der Gemeinde 47 1.1 Grundsatzregelung in § 103 Abs. 2 47 1.2… …Stellung 42 Der Rechnungsprüfer hat dieselbe rechtliche Stellung wie der Leiter des Rechnungsprüfungsamts. Für ihn gelten in gleicher Weise die… …entsprechender Ausstattung sollte dies aber der Gemeinderat schon aus Kostengründen beschließen. 46 II. Stellung des Rechnungsprüfungsamtes 1. Stellung innerhalb… …der Gemeinde 1.1 Grundsatzregelung in § 103 Abs. 2 Für die Stellung des Rechnungsprüfungsamtes innerhalb der Verwaltung spielt es keine Rolle, ob die… …seiner Leitungs- und Vorgesetztenfunktion gegenüber dem Rechnungsprüfungsamt beauftragen. 53 ) Die Unterstellung folgt aus der Funktion des Bürgermeisters… …Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Absätze 2 und 5 sowie die §§ 104 bis 106 mit Ausnahme des § 106 Abs. 2 Satz 1 entsprechend. (2) 1Das Rechnungsprüfungsamt ist bei der Erfüllung… …Leiter des Rechnungsprüfungsamtes muss hauptamtlicher Bediensteter der Gemeinde sein. 2Er muss die für sein Amt erforderliche Vorbildung, Erfahrung und… …Eignung besitzen. (4) 1Die Leitung des Rechnungsprüfungsamtes kann einem Bediensteten nur durch Beschluss des Gemeinderats und nur dann entzogen werden… …aller Mitglieder des Gemeinderates gefasst werden und ist der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen. (5) 1Der Leiter und die Prüfer des Rechnungsprüfungsamtes…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - Kommentare

    § 25 Bürgerbegehren


    Lieferung: 03/25
    …gelten die Sonderregelungen des § 51 Abs. 2 Satz 2 und § 56 Abs. 4; zu einer vom Gemeinderat initiierten Abwahl eines Bürgermeisters durch Bürgerentscheid… …Rechtsvorschrift übertragenen Aufgaben; ein Bürgerentscheid kommt in diesem Zuständigkeitsbereich des Bürgermeisters nicht in Betracht. Soweit der Bürgermeister… …genügt den gesetzlichen Vorgaben, da sie deutlich zum Ausdruck bringt, dass durch das Begehren die Abwahl des Bürgermeisters angestrebt wird. 41d ) BayVGH… …Unterschriften bei der Gemeinde einzureichen. 3Richtet es sich gegen einen Beschluss des Gemeinderats, muss es innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe des… …Beschlusses in öffentlicher Sitzung bei der Gemeinde eingereicht werden. (4) 1Über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheidet der Gemeinderat. 2Die… …, so ist der Bürgerentscheid innerhalb von drei Monaten durchzuführen. 5Nach der Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens darf eine diesem… …widersprechende Entscheidung des Gemeinderats nicht mehr getroffen werden. I. Bürgerbegehren – Grundsätze 1. Allgemeines 1 2. Übersicht über das Verfahren 2 3… …. Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheids (Abs. 1 Satz 1) 3 Übersicht Rdn. Rdn. 4. Gegenstand des Bürgerbegehrens 5 5. Unterstützungsunterschriften… …Vertrauenspersonen 19 4. Kostendeckungsvorschlag 22 III. Anzeige des Bürgerbegehrens, Frist, Bürgerbegehren gegen einen Gemeinderatsbeschluss (Abs. 3) 27 1. Anzeige… …des Bürgerbegehrens und Frist (Abs. 3 Satz 1 und 2) 27 Rdn. 2. Bürgerbegehren gegen einen Gemeinderatsbeschluss (Abs. 3 Satz 3) 28a IV. Entscheidung des…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
zurück 1 2 weiter ►
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2025 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Erich Schmidt Verlag

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück